Instrumentalunterricht
Unterricht findet in allen Gemeinden in den Räumen der jeweiligen Schulen statt.
Es gelten folgende Bedingungen:
- Der Unterricht kann in einer Gemeinde nur stattfinden, wenn mindestens 4 Schüler diesen besuchen wollen, Raum und wenn nötig Instrument (zum Beispiel Klavier, Schlagzeug, etc.) vorhanden sind.
- Ohne weitere Wünsche, werden neuangemeldete Schüler und Schülerinnen dem Unterricht im Wohnort zugeteilt.
- Der Unterrichtsort kann auf Wunsch vom Wohnort abweichen. Vorrang haben aber Primarschüler der Wohngemeinde. Der Schulweg ist Sache der Eltern.
- Es ist nicht zwingend, dass Schüler und Schülerinnen den Unterrichtsort wechseln müssen, wenn der Schulort (Bez, Real, Sek) ändert. Ein Wechsel beinhaltet meistens auch einen Lehrerwechsel.
- Zuteilungswünsche können nicht garantiert werden.
- An schulfreien Tagen wegen schulinterner Lehrerweiterbildung findet der Instrumentalunterricht normal statt.