Häufige Fragen

In unserem Schulreglement finden Sie viele Antworten auf ihre Fragen. Hier eine Auswahl:

  • Weshalb bezahlen wir auf der Oberstufe für eine 40 Minuten-Lektion gleich viel, wie auf der Primarschule – wo ist der Anteil des Kantons?
    Der Kanton übernimmt ab 6. Klasse die Lehrerbesoldung für 15 Minuten Unterricht. Der Gemeindeanteil an die Gesamtkosten wird für Primarschüler und Oberstufenschüler nicht ganz identisch verrechnet. Mit dieser Mischrechnung wird der Elternbeitrag auf der Primarstufe günstiger und die OS kann trotzdem noch von einem Vorteil durch den Kanton profitieren. Bei 40 Minuten macht der Kantonsanteil prozentual aber nicht mehr gleich viel aus, wie bei einer kürzeren Unterrichtsdauer – die Kosten für die Eltern übersteigen die Höhe des Primarschulbetrages, trotz Kantonsbeitrag. Aus diesem Grunde wurde der OS-Betrag auf das Niveau der Primar gesenkt.
  • Die Lehrperson war krank. Wird diese Lektion zurück vergütet?
    Nein! Wir gehen von 35 möglichen Lektionen aus. Kann diese Zahl wegen Krankheit der Lehrperson und/oder Feiertagen nicht erreicht werden, so kann am Ende des Schuljahres eine Rückvergütung beantragt werden. Kommt jemand während eines Jahres in den Genuss von mehr als 35 Lektionen, so wird dann auch keine Nachzahlung gefordert. Wir gehen davon aus, dass sich das über die Jahre etwas ausgleicht.
  • Kann man während des Schuljahres die Lehrperson wechseln?
    Lehrerwechsel sind denkbar ungünstig während des Schuljahres. Einerseits müsste der Antrag bis vor den Herbstferien bei der Musikschulleitung sein (Lehrerverträge), anderseits gelten die Stundenpläne für ein ganzes Schuljahr. Änderungen sind nicht immer mehr möglich.
  • Wie werden die Unterrichtsstunden eingeteilt?
    Jede Lehrperson teilt die Stunden individuell ein. Ob die Einteilung telefonisch, via Mail, per Brief oder in einer Einteilungsstunde erfolgt, spielt keine so grosse Rolle. Wichtig ist, dass die Lehrpersonen möglichst schnell alle nötigen Daten erhalten.
    Viele Musklehrer sind an verschiedenen Schulen angestellt und können einen verbindlichen Plan erst erstellen, wenn sie die Angaben aller Schüler haben.
  • Wie und wann sind Anmeldungen möglich?
    Anmeldungen sind in erster Linie auf den Schuljahreswechsel hin möglich. Verspätete Anmeldungen können nur angenommen werden, wenn die entsprechenden Lehrpersonen noch freie Kapazität haben. Stundenplanänderungen sind im Nachhinein nur noch bedingt möglich.
  • Sind Abmeldungen auch innerhalb eines Schuljahres möglich?
    Nein! Die Anmeldung gilt jeweils für ein ganzes Schuljahr.
    Bei Wegzug, schwerer oder langer Krankheit ist allerdings eine Ausnahmeregelung möglich.
    Da die Gemeinde, sprich die Steuerzahler, den grösseren Teil der Kosten tragen, können bei verspäteter oder nicht termingerechter Abmeldung die Gesamtkosten in Rechnung gestellt werden, inklusive Anteil Gemeinde.
  • Wir stellen uns den Musikunterricht anders vor. Wie können wir in einem solchen Fall vorgehen?
    Besuchen Sie mit Ihrem Kind den Unterricht, einmal oder sogar mehrmals. Vermeiden Sie auf jeden Fall, dass sich das Kind zwischen Ihrer Meinung und den Vorgaben der Lehrperson entscheiden muss. Fragen Sie nach den Unterrichtszielen der Lehrperson und teilen Sie Ihre Vorstellungen und Bedenken der Lehrperson mit. Wichtig ist, dass Differenzen geklärt und eventuell Kompromisse getroffen werden. Versuchen Sie sich mit der Lehrperson auf das weitere Vorgehen zu einigen.
    Die Musikschulleitung ist gerne bereit zu vermitteln, wenn weder eine solide Lösung noch eine Verbesserung eintritt.
    Bedenken Sie, dass Lehrerwechsel innerhalb des Schuljahres kaum möglich sind.
  • Können wir verlangen, dass der Instrumentalunterricht in der Wohnortsgemeinde stattfindet.
    Nicht in allen Fällen.
    Haben sich mehrere (4) Kinder für ein Instrument angemeldet, so versuchen wir diesen Unterricht in der Wohnortsgemeinde anzubieten.
    Leider besitzen nicht alle Gemeinden alle Instrumente (zum Beispiel Schlagzeug etc.) und auch nicht genügend freien Unterrichtsraum. Da gibt es keine andere Möglichkeit, als den Unterricht in einem Nachbardorf zu besuchen. Ein Stundenplan ist sehr komplex, denn die meisten Lehrpersonen sind an mehreren Schulen angestellt und müssen bis zu 60 Schüler einteilen. Weitere Freizeitaktivitäten der Schüler müssen dabei ebenso berücksichtigt werden, wie Blockzeiten der Schulen, Wegzeiten zwischen den Schulen, das vorhandene Raumangebot und die musikalischen Tätigkeiten der Lehrpersonen (Konzerte). Da bleiben Kompromisse nicht aus.
 
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner